Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MP-X und Unternehmer:innen im Sinne des UGB über die Entwicklung individueller Softwarelösungen, Webanwendungen, Schnittstellen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen MP-X und unternehmerischen Kund:innen (B2B).
Abweichende Bedingungen von Auftraggeber:innen gelten nur, wenn sie von MP-X ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:
- individuelle Softwareentwicklung
- Webentwicklung
- Schnittstellen und Integrationen
- Automatisierungen
- sonstige projektspezifische digitale Lösungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektvereinbarung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von MP-X sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, schriftliche Beauftragung oder durch den tatsächlichen Projektbeginn zustande.
4. Mitwirkung von Auftraggeber:innen
Auftraggeber:innen haben alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige, verspätete oder unrichtige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von MP-X und können gesondert verrechnet werden.
5. Leistungsumfang und Änderungen
Maßgeblich ist der jeweils schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.
Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Anforderungen nach Vertragsabschluss sind gesondert zu vereinbaren. Daraus resultierende Mehrkosten, Terminverschiebungen oder Anpassungen des Projektumfangs sind von Auftraggeber:innen zu tragen, sofern sie nicht von MP-X zu vertreten sind.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung entweder auf Fixpreisbasis oder nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
MP-X ist berechtigt, angemessene Teil- oder Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu legen.
Bei Zahlungsverzug ist MP-X berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
7. Termine und Fristen
Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung von Auftraggeber:innen, höherer Gewalt, technischer Störungen bei Dritten oder sonstiger von MP-X nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen oder sachlich erforderlich ist, haben Auftraggeber:innen die erbrachte Leistung nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
9. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhalten Auftraggeber:innen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den ausdrücklich für sie erstellten Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang.
Nicht übertragen werden insbesondere:
- allgemeine Konzepte
- Frameworks
- Bibliotheken
- Basiskomponenten
- wiederverwendbare Module
- Entwicklungswerkzeuge
- Know-how
- sonstige technische oder organisatorische Grundlagen von MP-X
Diese verbleiben bei MP-X.
Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Drittsoftware und externe Dienste
Soweit im Rahmen eines Projekts Drittsoftware, Open-Source-Komponenten oder externe Dienste verwendet werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
MP-X haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle solcher Drittleistungen, sofern diese nicht von MP-X verursacht wurden.
11. Gewährleistung
MP-X leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarte Leistung im Wesentlichen den schriftlich festgelegten Anforderungen entspricht.
Auftraggeber:innen haben Mängel unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln hat MP-X zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist.
Eine Gewährleistung für Leistungen, die von Auftraggeber:innen verändert, unsachgemäß verwendet oder außerhalb der vereinbarten Umgebung eingesetzt wurden, besteht nicht.
12. Haftung
MP-X haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf das für das jeweilige Projekt vereinbarte Nettohonorar begrenzt.
13. Vorzeitige Beendigung
Wird ein Projekt von Auftraggeber:innen vorzeitig beendet oder nicht weitergeführt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwände entsprechend dem Projektstand zu vergüten.
Bereits erstellte Teilleistungen, Konzepte, Entwicklungsstände und Dokumentationen können in Rechnung gestellt werden, auch wenn das Gesamtprojekt nicht abgeschlossen wird.
14. Wartung und Support
Wartung, Support, Betreuung, Updates oder Weiterentwicklungen sind nicht Bestandteil eines Projektvertrags, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
15. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Hartberg, Österreich.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.